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Objektive Steuerbefreiungen

Nebst den subjektiven Steuerbefreiungen und den Steuerfreibeträgen gibt es je nach Kanton unterschiedliche Ausnahmen vom Steuerobjekt! Bestimmte Sachverhalte werden von der Besteuerung ausgenommen:

  • Zuwendungen von geringer Höhe
  • Gelegenheitsgeschenke bis zu einem bestimmten Betrag.


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