Objektive Steuerbefreiungen
Nebst den subjektiven Steuerbefreiungen und den Steuerfreibeträgen gibt es je nach Kanton unterschiedliche Ausnahmen vom Steuerobjekt! Bestimmte Sachverhalte werden von der Besteuerung ausgenommen:
- Zuwendungen von geringer Höhe
- Gelegenheitsgeschenke bis zu einem bestimmten Betrag.







