Einleitung zur Erbschaftssteuer
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in aller Regel gemeinsam kodifiziert. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur im Zusammenkommen des Steuertatbestandes: Die Erbschaftssteuer wird auf einer Zuwendung von Todes wegen, die Schenkungssteuer auf einer lebzeitigen Zuwendung erhoben. Aus diesen Gründen werden die beiden Steuern an dieser Stelle gemeinsam behandelt.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Erbschaftssteuer sowie Links zu Steuern, Vermögen und Eigentum.


