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Gegenstand der Schenkungssteuer

Schenkung

= freiwillige und unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden von Geld, Sachen und Rechten irgendwelcher Art.

» Weiterführende Informationen zum Schenkungsrecht in der Schweiz

3 Kriterien einer Schenkung:

  • Allgemeiner Kausalzusammenhang zwischen der Entreicherung des Schenkers und der Bereicherung des Beschenkten,
  • Unentgeltlichkeit des Vermögenszugangs (Fehlen einer Gegenleistung),
  • „animus donandi“ (Schenkungswille).

Schenkungswille notwendig »

  • “Der Wille der unentgeltlichen Zuwendung bildet ein begriffsnotwendiges Merkmal der gemischten Schenkung.
  • Es ist willkürlich, auf einem Rechtsgeschäft allein aufgrund des objektiven Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung eine Schenkungssteuer zu erheben, ohne das Vorliegen eines Zuwendungswillens zu prüfen.”

Quelle: BGE 118 Ia 497 ff., Regeste

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