Die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz sind in aller Regel gemeinsam kodifiziert. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur im Zusammenkommen des Steuertatbestandes: Die Erbschaftssteuer wird auf einer Zuwendung von Todes wegen, die Schenkungssteuer auf einer lebzeitigen Zuwendung erhoben. Aus diesen Gründen werden die beiden Steuern an dieser Stelle gemeinsam behandelt.
Aktuell: Eidgenössische Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform
EVP, SP und Grüne haben eine Eidgenössische Volksinitiative zur Neuordnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf eidgenössischer Ebene lanciert: Die Steuereinnahmen sollen zu 2/3 zur Refinanzierung der AHV und zu 1/3 zur Entschädigung der Kantone verwendet werden.
Brisant ist die im Initiativtext vorgesehene Rückwirkung in den geplanten Übergangsbestimmungen: Bei Annahme der Initiative würden auch lebzeitige Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezüge und Unternehmensnachfolgen) ab 01.01.2012 erfasst.
» Steuerplanung: Volksinitiative Erbschaftssteuerreform (PDF, 101 KB)
» Agenda der Volksinitiative „Erbschaftssteuerreform“ (Bundeskanzlei)
Initiativtext
“Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)”
Im Bundesblatt veröffentlicht am 16. August 2011
Initiativtext: Eidg. Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform
News und Informationen zur Initiative „Erbschaftssteuerreform“
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Eidg. Volksinitiative: Erbschaftssteuerreform
News zu Steuern
News und aktuelle Informationen zu Steuern in der Schweiz finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG: law-news.ch » Steuern