LAWINFO

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer

QR Code

Entstehung des Steueranspruchs

Rechtsgebiet:
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer
Stichworte:
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbschaftssteuer

Steueranspruch-Entstehung = im Zeitpunkt des unentgeltlichen Vermögenserwerbs (Todestag des Erblassers).

Ausnahmen vom Todeszeitpunkt des Erblassers für die Entstehung des Steueranspruchs:

  • bei der Nacherbeneinsetzung wird auf die Beendigung der Vorerbschaft abgestellt,
  • bei aufschiebend bedingten Vermögensanfällen ist der Bedingungseintritt massgebend,
  • bei einer Erbschaft unter Auflage ist der Vollzug der Auflage entscheidend.

Schenkungssteuer

Steueranspruch-Entstehung = Vollzug der Schenkung (das Schenkungsversprechen führt noch nicht zur Entstehung des Steueranspruchs!)

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.